Grundversorgung

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist die Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH.

Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen von heidelberg STROM basis (Allgemeiner Tarif). Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) kommt zur Anwendung.

Die allgemeinen Preise der Grundversorgung gelten bis auf weiteres auch für eine eventuelle Ersatzversorgung. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn Energie bezogen wird, ohne dass diesem Bezug ein Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Wir weisen darauf hin, dass sich hierdurch keine Veränderungen für Ihre Stromversorgung sowie der jeweils gültigen Preise ergeben. Mit dieser Mitteilung erfüllen wir lediglich eine gesetzliche Vorgabe.